Tabus deutscher Presse vs. Informationsfreiheit

 

 

Cover des 1971 erschienenen Sammelbandes

Freie Meinungsbildung ist nur möglich, wenn die Tatsachen bekannt sind. Pressefreiheit muss heute als Grundrecht des Volkes auf vielfältige, möglichst umfassende Information interpretiert werden. Solange der Informationsanspruch des Volkes unerfüllt bleibt, ist es mit der Demokratie in unserem Lande nicht weit her. Das politische System wie es das Grundgesetz vorsieht, das System, das sich auf allgemeine gleiche Wahl gründet, ist nur der Form, aber nicht dem Inhalt nach demokratisch, wenn nicht alle Bürger wissen können, wie die Dinge liegen und worum es für sie bei der Wahl geht. Nur wer eine umfassende Vorstellung von der gesellschaftlichen Realität hat, ist imstande, die eigenen Interessen zur Geltung zu bringen.

Eckart Spoo: Wie sind die Tabus zu brechen? Über die Notwendigkeit struktureller Änderungen in der Presse. München 1971, S. 120 – 134, hier S. 130. Erschienen in dem Sammelband: Die Tabus der bundesdeutschen Presse, den Spoo herausgegeben hat.

Innen und Justiz aus einer Hand?

Nur allzu verständlich ist die Aufregung gegen die Justizreform in Polen. Doch Stopp. So lang ist es noch gar nicht her, dass der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement 1999 das Justiz- und das Innenministerium zusammenlegen wollte.

Das münstersche Verfassungsgericht hielt ihn dann aber doch davon ab, nachdem es sehr klar ausformulierte, dass er damit nicht nur gegen die nordrhein-westfälische Verfassung, sondern auch gegen das Grundgesetz verstoße.

Mehr dazu hier:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9031827.html